Mittwoch, 1. November 2017

Approbation für das Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie

Sehr geehrte Leser und Leserinnen,


bitte schenken Sie diesen Ausführungen  und Hintergründen
über die Bedingung der Approbation
für die Kostenerstattung durch die Krankenversicherungen 
(link s. unten)
Ihre Aufmerksamkeit von etwa einer Viertelstunde,

und unterstützen Sie bitte Patienten,
die beim Antragsverfahren zwar geistig folgen können,
aber im Moment krankheitsbedingt kräftemäßig
nicht alleine zurecht kommen.

Auf dieser Webseite
http://www.consumers-rights.com/ 

befindet sich ein download.

Es sind nur ca. drei DIN A4 Seiten zu lesen,
mit einer kurzen Einführung,
die zur Diskussion ermuntern möchte,
wie man die Rechtsverhältnisse,
mit denen sich psychisch Erkrankte herumschlagen müssen,
transparenter regeln kann,
vor allem   o h n e    I r r e f ü h r u n g , 
wie es die EU-Richtlinie gebietet.


Wir sind es von Juristen gewöhnt,
dass sie mit Begriffen fast genauso penibel umgehen wie Philosophen.

In Bezug auf den Begriff  "Approbation" aber herrscht
heillose Begriffs-Verwirrung in der Rechtsprechung,
sehr zum Schaden der Patienten,
die unter der chronischen Unterversorgung mit Psychotherapie
zu leiden haben.

Ich wünsche allen Lesern viel Geduld und Mut zur Veränderung!

Mit den besten Wünschen,
Katharina Gutsche