Sonntag, 29. Dezember 2013

Grundwasser - Genehmigung Bauamt oder Wasserwirtschaftsamt?



Infromation zum Grundwasserproblem, 
mit Rücksicht auf Gebäudeerhalt und 
Wasserhaushalt der Umwelt (Aufsichtsbehörde).

Grundwasser - Genehmigung Bauamt oder Wasserwirtschaftsamt?
Liebe Sachkundige und Erfahrene:

Gesetzt den Fall,
irgendein Mensch hat sein Haus am Fuße eines Hügels ins Grundwasser hinein gebaut. Darüber war er informiert.
Zufällig entdeckt er nach ein paar Jahren innen im Erdgeschoss in einer Ecke, dass das Mauerwerk Wasser gezogen hat.
Nun möchte er das Grundwasser außerhalb des Hauses an der Mauer entlang mit einer TeichFolie umleiten.

1) Muss er zuerst ein BauGenehmigungsverfahren einleiten,
wenn er --innen-- auf seinem eigenen Grund Maßnahmen ergreift, die das Grundwasser umleiten?
wenn er --außen-- auf seinem eigenen Grund Maßnahmen ergreift, die das Grundwasser umleiten?
Wer muss die Genehmigung für die Baumaßnahme erteilen, das Bauamt oder das Wasserwirtschaftsamt?

2) Muss er zuerst ein BauGenehmigungsverfahren einleiten, wenn er --außen-- um die Ecke auf dem Grundstück seines angrenzenden Nachbarn (Eigentumsverhältnisse!) dieselben Maßnahmen ergreift, die das Grundwasser umleiten und dann mehrere Nachbarhäuser, die ja auch am Fuße des Hügels stehen, betreffen können?
Wer muss die Genehmigung für die Baumaßnahme erteilen, das Bauamt oder das Wasserwirtschaftsamt?

Beste Grüße und besten Dank im Voraus!

Weitere Details
Besten Dank schon zwischendurch an Sie!
Müssen nur die unmittelbar angrenzenden Nachbarn gehört werden, oder - wahrscheinlicher - wegen der Naturgewalt Wasser alle umliegenden (auf gleicher Ebene liegenden) betroffenen Hausbesitzer?

Ich meine aus Ihrer Antwort heraus zu hören, dass schon ein behördliches Genehmigungsverfahren angesagt ist, sogar nicht nur für die Interessen der üblichen Nachbarn i. e. Angrenzern.

Welche Bauschäden drohen den umliegenden Häusern durch Änderungen am Grundwasserverlauf?
Bitte um weitere Hinweise und danke im Voraus..
21.12.13, 12.51h

Antworten (1)
1. Bauvorschriften sind von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich, innerhalb desselben Bundeslandes oft noch
in den Landkreisen separat geregelt. Und jede
Gemeindeverwaltung hat auch noch ihr Häufchen
auf dem Misthaufen.

2. Grundwasser Drainageiren ist eine Kunst für sich,
und betrifft mehr als nur einen Keller. Alle Nachbarn
der Siedlung sollten zusammen eine Planung organisieren.
·  PS.
Es gibt durchaus Regionen, wo es ohne Genehmigung geht.
Aber es gibt viele Fakten, zB welcher Art ist im Zonennutzungsplan
angegeben, wie weit entfernt ist das nächste Wasserschutzgebiet usw
Hier hilft nur der Gang zu deiner Gemeindeverwaltung.
Am besten mit Termin für die dortige Fachkraft.
Denn oft entscheiden nur wenige Meter über den
notwendigen behördlichen Unsinn.

Und ein Gespräch mit den Nachbarn führen,
wer dort inwiefern auch Probleme hat.
Dort kann man auch alternativen wie Regenfangbecken
usw mal anregen. Aber was genau alles möglich ist,
kann man nur vor Ort entscheiden.

Antwort (2)


Sprendlinger:
Da überall die Vorschriften anders gehandhabt werden, eine Bauvoranfrage machen. Kostet nichts und Du wirst auf dem Bauamt beraten. Dort bekommst Du auch Hinweise an wen Du Dich wenden musst. Bei uns ist die obere Wasserbehörde mit zuständig.
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Die zweite Antwort (Sprendlinger) war zielführend.
Also: Obere Wasserbehörde angeschrieben. 

Das Wasserwirtschaftsamt nahm nach einem Brief kurzfristig Kontakt auf:

Der Bauherr braucht die Zustimmung des Nachbarn, auf dessen Grund er Maßnahmen gegen das Grundwasser ergreifen will. Die Zustimmung des Angrenzers kann an Bedingungen geknüpft sein, z. B. an einen amtlich beurkundeten Haftungsausschluss, auch gegenüber Dritten, durch die genehmigende Behörde (= fachliche Aufsicht über die Grundwasser beeinflussende Maßnahme) zugunsten  des Nachbarn, auf dessen Grund die Maßnahme vorgenommen wird.

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Quelle: Yahoo clever, vor 6 Jahren:
Erdöl und Grundwasser mildern die Stöße bei Erdbeben.

Mögliche Schäden durch Grundwasserumleitung:
Bodenerosion,Artensterben, Verödung landwirtschaftlicher Flächen, Absterben der Auwälder, Absinken von Gebäuden mit erheblichen Sachschäden, Änderung der Grundwasserstömungsverhältnisse mit Gefahr von Salzwasser-intrusionen in die Grundwasserleiter, veränderte Anbaumethoden für Pflanzen: z.B. Pflanzung von Eukalyptusbäumen, die mit meterlangen Wurzeln noch an das Grundwasser herankommen (Cerrado-Hochplateau-Brasilien), dadurch weiter sinkender Grundwasserspiegel, in Folge des Wassermangels: Landflucht, Arbeitslosigkeit, Migration von Kleinbauern.

Quelle(n):


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 Antwort in yahoo clever international, von "ichbindas":


es ist gut möglich, daß die Nässe nicht nur von der Seite kommt, sondern von unten aufsteigt, 
da muß eine horizontale Sperre her.

in unserem Haus (über 100 Jahre, Bruchsteinfundament) wurden Edelstahlbleche eingebracht
zusätzlich haben wir ein Gerät, welches die Nässe nach unten drückt ( Elektro-osmose )
http://www.matrolan-mauerentsalzung.de/matrolan-system.0.html


dieses Gerät läuft schon seit 2002 ( wurde nach der Flut eingebaut ) und die Wände sind quasi trocken
auch nach der diesjährigen Flut ( Elbe) hat es schon gute Dienste geleistet
das war damals die Methode, die am Günstigsten war und mit dem wenigsten Aufwand installiert wurde
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