Mittwoch, 1. November 2017

Approbation für das Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie

Sehr geehrte Leser und Leserinnen,


bitte schenken Sie diesen Ausführungen  und Hintergründen
über die Bedingung der Approbation
für die Kostenerstattung durch die Krankenversicherungen 
(link s. unten)
Ihre Aufmerksamkeit von etwa einer Viertelstunde,

und unterstützen Sie bitte Patienten,
die beim Antragsverfahren zwar geistig folgen können,
aber im Moment krankheitsbedingt kräftemäßig
nicht alleine zurecht kommen.

Auf dieser Webseite
http://www.consumers-rights.com/ 

befindet sich ein download.

Es sind nur ca. drei DIN A4 Seiten zu lesen,
mit einer kurzen Einführung,
die zur Diskussion ermuntern möchte,
wie man die Rechtsverhältnisse,
mit denen sich psychisch Erkrankte herumschlagen müssen,
transparenter regeln kann,
vor allem   o h n e    I r r e f ü h r u n g , 
wie es die EU-Richtlinie gebietet.


Wir sind es von Juristen gewöhnt,
dass sie mit Begriffen fast genauso penibel umgehen wie Philosophen.

In Bezug auf den Begriff  "Approbation" aber herrscht
heillose Begriffs-Verwirrung in der Rechtsprechung,
sehr zum Schaden der Patienten,
die unter der chronischen Unterversorgung mit Psychotherapie
zu leiden haben.

Ich wünsche allen Lesern viel Geduld und Mut zur Veränderung!

Mit den besten Wünschen,
Katharina Gutsche

Sonntag, 12. Juni 2016

PTSD - Kindheits trauma - Traumatherapie - EMDR - Hypnotherapie?

Sehr geehrte Leser und Leserinnen,


in der letzten Zeit habe ich immer wieder kleine Abschnitte aus dem sehr lesenswerten Buch
"Toxic Parents" von Susan Forward
 übersetzt (Copyright Katharina Gutsche 2016, Grossbottwar) und auf dem vierten (= letzten) Abschnitt meiner
Webseite, der den Angehörigen von Menschen mit einer chronischen Krankheit, darunter auch Sucht, gewidmet ist,

http://www.therapie.de/psychotherapie/gutsche

veröffentlicht.


Wer mit einem Trauma oder mehreren Traumata aus der Kindheit auch noch im Erwachsenenalter zu kämpfen hat,
kann aus den Gedanken, Methoden und Fragebögen von Susan Forward, die auf meiner Webseite zu lesen sind, sehr viele Erkenntnisse und viel Unterstützung gewinnen.

Vielleicht können sich manche LeserInnen dazu entschliessen, dass es besser ist, nicht mehr zu leiden und sich selbst zu sabotieren,
sondern eine Trauma-Therapie anzufangen, die sie stärkt und wieder aufbaut.
Sicher wird die Vorbereitung eines Entschlusses bei Ihnen ganz besonders viel Zeit in Anspruch nehmen.
Warten Sie nicht, bis Ihre Angst vorüber ist, kommen Sie mitsamt Ihrer Angst im Gepäck in die Therapiestunde.

Der Zustand, in dem sich Patienten mit einem Trauma oder Traumata in der Kindheit, die von den Eltern verursacht wurden, befinden, ist durchaus einem Dauer PTSD zu vergleichen.
Dementsprechend kommen in der Behandlung - je nach diagnostischen Kriterien! - eventuell auch traumaprozessierende Verfahren wie EMDR und andere der Hypnose verwandte Verfahren zum Einsatz.

Dies wird Ihr Diplom-Psychologe / Ihre Diplom-Psychologin mit Ihnen zusammen erarbeiten und Sie darüber aufklären.

Fassen Sie ein klein wenig Mut und tun Sie den ersten Schritt in eine bessere Zukunft!
Die Webseite ist deutschlandweit zu sehen.
Info kann man sich überall holen, aber
bitte achten Sie bei der Wahl Ihres Therapeuten auch auf geographische Nähe.



Mit freundlichem Gruß und allen guten Wünschen!
Katharina Gutsche
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Katharina Gutsche, M.A.Psycholinguistik und Philosophie,
Dipl.-Psych. Klinische Psychologie,
Psychotherapie(HpG)

Sonntag, 29. Dezember 2013

Grundwasser - Genehmigung Bauamt oder Wasserwirtschaftsamt?



Infromation zum Grundwasserproblem, 
mit Rücksicht auf Gebäudeerhalt und 
Wasserhaushalt der Umwelt (Aufsichtsbehörde).

Grundwasser - Genehmigung Bauamt oder Wasserwirtschaftsamt?
Liebe Sachkundige und Erfahrene:

Gesetzt den Fall,
irgendein Mensch hat sein Haus am Fuße eines Hügels ins Grundwasser hinein gebaut. Darüber war er informiert.
Zufällig entdeckt er nach ein paar Jahren innen im Erdgeschoss in einer Ecke, dass das Mauerwerk Wasser gezogen hat.
Nun möchte er das Grundwasser außerhalb des Hauses an der Mauer entlang mit einer TeichFolie umleiten.

1) Muss er zuerst ein BauGenehmigungsverfahren einleiten,
wenn er --innen-- auf seinem eigenen Grund Maßnahmen ergreift, die das Grundwasser umleiten?
wenn er --außen-- auf seinem eigenen Grund Maßnahmen ergreift, die das Grundwasser umleiten?
Wer muss die Genehmigung für die Baumaßnahme erteilen, das Bauamt oder das Wasserwirtschaftsamt?

2) Muss er zuerst ein BauGenehmigungsverfahren einleiten, wenn er --außen-- um die Ecke auf dem Grundstück seines angrenzenden Nachbarn (Eigentumsverhältnisse!) dieselben Maßnahmen ergreift, die das Grundwasser umleiten und dann mehrere Nachbarhäuser, die ja auch am Fuße des Hügels stehen, betreffen können?
Wer muss die Genehmigung für die Baumaßnahme erteilen, das Bauamt oder das Wasserwirtschaftsamt?

Beste Grüße und besten Dank im Voraus!

Weitere Details
Besten Dank schon zwischendurch an Sie!
Müssen nur die unmittelbar angrenzenden Nachbarn gehört werden, oder - wahrscheinlicher - wegen der Naturgewalt Wasser alle umliegenden (auf gleicher Ebene liegenden) betroffenen Hausbesitzer?

Ich meine aus Ihrer Antwort heraus zu hören, dass schon ein behördliches Genehmigungsverfahren angesagt ist, sogar nicht nur für die Interessen der üblichen Nachbarn i. e. Angrenzern.

Welche Bauschäden drohen den umliegenden Häusern durch Änderungen am Grundwasserverlauf?
Bitte um weitere Hinweise und danke im Voraus..
21.12.13, 12.51h

Antworten (1)
1. Bauvorschriften sind von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich, innerhalb desselben Bundeslandes oft noch
in den Landkreisen separat geregelt. Und jede
Gemeindeverwaltung hat auch noch ihr Häufchen
auf dem Misthaufen.

2. Grundwasser Drainageiren ist eine Kunst für sich,
und betrifft mehr als nur einen Keller. Alle Nachbarn
der Siedlung sollten zusammen eine Planung organisieren.
·  PS.
Es gibt durchaus Regionen, wo es ohne Genehmigung geht.
Aber es gibt viele Fakten, zB welcher Art ist im Zonennutzungsplan
angegeben, wie weit entfernt ist das nächste Wasserschutzgebiet usw
Hier hilft nur der Gang zu deiner Gemeindeverwaltung.
Am besten mit Termin für die dortige Fachkraft.
Denn oft entscheiden nur wenige Meter über den
notwendigen behördlichen Unsinn.

Und ein Gespräch mit den Nachbarn führen,
wer dort inwiefern auch Probleme hat.
Dort kann man auch alternativen wie Regenfangbecken
usw mal anregen. Aber was genau alles möglich ist,
kann man nur vor Ort entscheiden.

Antwort (2)


Sprendlinger:
Da überall die Vorschriften anders gehandhabt werden, eine Bauvoranfrage machen. Kostet nichts und Du wirst auf dem Bauamt beraten. Dort bekommst Du auch Hinweise an wen Du Dich wenden musst. Bei uns ist die obere Wasserbehörde mit zuständig.
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Die zweite Antwort (Sprendlinger) war zielführend.
Also: Obere Wasserbehörde angeschrieben. 

Das Wasserwirtschaftsamt nahm nach einem Brief kurzfristig Kontakt auf:

Der Bauherr braucht die Zustimmung des Nachbarn, auf dessen Grund er Maßnahmen gegen das Grundwasser ergreifen will. Die Zustimmung des Angrenzers kann an Bedingungen geknüpft sein, z. B. an einen amtlich beurkundeten Haftungsausschluss, auch gegenüber Dritten, durch die genehmigende Behörde (= fachliche Aufsicht über die Grundwasser beeinflussende Maßnahme) zugunsten  des Nachbarn, auf dessen Grund die Maßnahme vorgenommen wird.

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Quelle: Yahoo clever, vor 6 Jahren:
Erdöl und Grundwasser mildern die Stöße bei Erdbeben.

Mögliche Schäden durch Grundwasserumleitung:
Bodenerosion,Artensterben, Verödung landwirtschaftlicher Flächen, Absterben der Auwälder, Absinken von Gebäuden mit erheblichen Sachschäden, Änderung der Grundwasserstömungsverhältnisse mit Gefahr von Salzwasser-intrusionen in die Grundwasserleiter, veränderte Anbaumethoden für Pflanzen: z.B. Pflanzung von Eukalyptusbäumen, die mit meterlangen Wurzeln noch an das Grundwasser herankommen (Cerrado-Hochplateau-Brasilien), dadurch weiter sinkender Grundwasserspiegel, in Folge des Wassermangels: Landflucht, Arbeitslosigkeit, Migration von Kleinbauern.

Quelle(n):


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 Antwort in yahoo clever international, von "ichbindas":


es ist gut möglich, daß die Nässe nicht nur von der Seite kommt, sondern von unten aufsteigt, 
da muß eine horizontale Sperre her.

in unserem Haus (über 100 Jahre, Bruchsteinfundament) wurden Edelstahlbleche eingebracht
zusätzlich haben wir ein Gerät, welches die Nässe nach unten drückt ( Elektro-osmose )
http://www.matrolan-mauerentsalzung.de/matrolan-system.0.html


dieses Gerät läuft schon seit 2002 ( wurde nach der Flut eingebaut ) und die Wände sind quasi trocken
auch nach der diesjährigen Flut ( Elbe) hat es schon gute Dienste geleistet
das war damals die Methode, die am Günstigsten war und mit dem wenigsten Aufwand installiert wurde
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Mittwoch, 25. Februar 2009

KISIKO – CARITAS - Hilfe für Kinder von Alkoholikern

Es ist ein ermutigender Fortschritt, dass man sich nun auch den Kindern aus diesen Problem-Familien widmet. Der Artikel über dieses neue Projekt der Caritas ist sehr erfreulich.

Da ich in meiner Ausbildung gelernt habe,

dass es als Kunstfehler gilt,

den Betroffenen nicht zu sagen, dass sie Selbsthilfegruppen in Anspruch nehmen sollten, um die Nachhaltigkeit der Therapie zu gewährleisten, möchte ich zu dem Artikel über Kisiko, der mir vorliegt, eine ergänzende Information hinzufügen:

In fast jeder Stadt in Deutschland gibt es Al-Anon-Gruppen, eine weltweite Selbsthilfegruppen-Organisation von Freunden und Verwandten von alkoholkranken Menschen. Alle Ärzte und Psychotherapeuten haben Informationen hierüber.

Diese Selbsthilfegruppen nehmen sich --kostenlos und ehrenamtlich-- seit den Siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts auch zumindest der etwas älteren Kinder aus Familien mit einem Alkoholproblem an, der Teens von 13 bis 19 Jahren.

Die Teenager–Gruppen nennen sich Alateen.

Sie haben jeweils einen erwachsenen Sponsor, der mit Namen und Adresse bei der Zentrale registriert ist und der an den Alateen-Gruppensitzungen teilnimmt und sie moderiert.

Wenn die Teens dann das Erwachsenenalter erreicht haben, können sie in eine Al-Anon-Gruppe wechseln.

Die Gruppensitzungen nennen sich nach dem amerikanischen Vorbild Meetings.

Häufig sind die Treffen als sogenannte Parallel-Meetings organisiert, so dass der betroffene alkoholkranke Mensch in ein AA-Meeting gehen kann, der/die Partner/in in ein gleichzeitiges Al-Anon-Meeting und der Teenager-Angehörige in ein gleichzeitig stattfindendes Alateen-Meeting.

Bei fehlenden Alateen-Meetings nehmen sich häufig auch Al-Anon Meetings der Anliegen von Teenagern an und stellen sich auf die Bedürfnisse der Heranwachsenden ein.

Die geographisch am nächsten gelegenen

Al-Anon und Alateen-

Meetings-Adressen

kann man auf dem folgenden Link

nach Postleitzahlen abfragen:

http://www.al-anon.de/

Der folgende Fragebogen aus Alateen, der bereits im Jahr 1975 für Teenager herausgegeben wurde, zeigt, woran in Alateen gearbeitet wird:

Zitat:

1. „Hat sich dein Verhalten gegenüber deinen Eltern verändert, seitdem bei dir zuhause der Alkohol zu einem Problem geworden ist?

2. Hast du dich von Freunden oder deinem Umgang mit Menschen zurückgezogen?

3. Empfindest du Groll und Selbstmitleid wegen des Alkohol-Problems?

4. Gibt es niemand, mit dem du deine Schwierigkeiten und Ängste offen besprechen kannst?

5. Bringt dich die gesamte Atmosphäre bei dir zuhause dazu, deine eigene Selbstbeherrschung zu verlieren?

6. Hast du in den Schularbeiten nachgelassen?

7. Hast du das Gefühl, dass sich niemand um dich kümmert?

8. Neigst du dazu, dich in deine Phantasiewelt oder in Gleichgültigkeit zu flüchten?

9. Ist dein Leben zuhause in Mitleidenschaft gezogen?

10. Fühlst du dich ausgeschlossen aus dem Kreis deiner Schulfreunde, weil dir das Problem bei dir zuhause peinlich ist?

11. Empfindest du manchmal Hass deinen Eltern gegenüber?

12. Zweifelst du an deiner religiösen Überzeugung?

13. Legst du keinen Wert mehr auf dein Äußeres?

14. Hast du das Gefühl, keine elterliche Führung mehr zu haben?

15. Fällt es dir schwer, dich gefühlsmäßig von deinem Familienproblem fernzuhalten und dir trotzdem die Liebe zu deinen Eltern zu bewahren?

Falls du mehrere Fragen mit „Ja“ beantwortet hast, kann Alateen dir helfen.“